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Wichtiger Hinweis:
„Baustoffe auf Gipsbasis“ stellen eine sortenreine Abfallfraktion dar und müssen daher sauber von anderen Bauabfällen
Gipsabfälle nur sortenrein !
Gips / gipshaltige Baustoffe
Informationen zur Befüllung
Falsch befüllte Behälter müssen nachsortiert bzw. zu höheren Kosten, entsprechend der Qualität Baumischabfälle, entsorgt werden.
Sind Sie sich nicht sicher, was in den Behälter darf, erkundigen Sie sich bitte bei uns.
Gipsabfälle fallen bei Neubau, Umbau und Altbausanierung an. Es handelt sich um Leichtbaustoffe auf Gipsbasis und müssen sortenrein erfasst werden.
In den Auflistungen sind Beispiele genannt, die keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
Aufstellgenehmigung
Ihr direkter Draht zum Container
als Gipsabfall gelten:
! Gültigkeit des Pauschalpreises bis zu einem Kubikmetergewicht von 0,5 to (z.B. 7 cbm=3,5 to), Jede weitere Tonne wird anteilig mit dem Tonnagepreis der Zone abgerechnet !
keine Gipsababfälle sind: