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Wichtiger Hinweis:


„Baustoffe auf Gipsbasis“ stellen eine sortenreine Abfallfraktion dar und müssen daher sauber von anderen Bauabfällen

Gipsabfälle nur sortenrein !

Gips / gipshaltige Baustoffe

Informationen zur Befüllung

Sie haben Fragen ? Klicken Sie hier oder rufen Sie uns an !

Falsch befüllte Behälter müssen nachsortiert bzw. zu höheren Kosten, entsprechend der Qualität Baumischabfälle, entsorgt werden.

Sind Sie sich nicht sicher, was in den Behälter darf, erkundigen Sie sich bitte bei uns.

Gipsabfälle fallen bei Neubau, Umbau und Altbausanierung an. Es handelt sich um Leichtbaustoffe auf Gipsbasis und müssen sortenrein erfasst werden.

In den Auflistungen sind Beispiele genannt, die keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.

Bestellen Sie rechtzeitig Ihren Container. In der Regel reicht ein Vorlauf von
2 Werktagen.
Bei Gestellung auf öffentlichen Flächen (Strasse, Bürgersteig, Parkbucht, etc.)

ist idR. vor der
Aufstellung
eine Aufstell-
genehmigung

zu beantragen
!

Aufstellgenehmigung

Ihr direkter Draht zum Container

als Gipsabfall gelten:




! Gültigkeit des Pauschalpreises bis zu einem Kubikmetergewicht von 0,5 to (z.B. 7 cbm=3,5 to), Jede weitere Tonne wird anteilig mit dem Tonnagepreis der Zone abgerechnet !



keine Gipsababfälle sind:





Bernd Klein


Telefon:  02 21 - 46 75 03 65


oder per e-mail:

info@container-rhein-main.de