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Beantragung einer Stellgenehmigung


Kann der Container auf Privatgelände abgestellt werden, so brauchen Sie nur die Zufahrtsmöglichkeit und den Untergrund zu beachten.


Bei Aufstellung eines Containers im öffentlichen Verkehrsraum, (Parkstreifen-/buchten, Gehweg, Straße, öffentl.Flächen..) ist über die Gemeinde / Kreis eine Aufstellgenehmigung / verkehrsrechtliche Anordnung durch den Auftraggeber rechtzeitig zu beantragen.

Da die Verantwortlichkeit unterschiedlich sein kann, fragen Sie bei Ihrer Stadt- / Gemeindeverwaltung nach der zuständigen Abteilung.

Der Antragsteller trägt die anfallenden Verwaltungsgebühren.

Für ggf. im Bescheid genannte Sicherungsauflagen (Beschilderung, Beleuchtung, Absperrung etc) ist der Auftraggeber verantwortlich!


Bernd Klein (Geschäftsführer):

„Es ist für einen Kunden heute nicht leicht einen fairen Preis für die Entsorgung von Abfällen zu erhalten. Hier setzen wir an ! Mit unserem Angebot richten wir uns an private und gewerbliche Kunden die zu verbindlichen Festpreisen eine Entsorgungs dienstleistung ausführen lassen wollen.“


Die Stellgenehmigung ist a&k spätestens am Vortag der geplanten Aufstellung per mail oder Fax zur Verfügung zu stellen.


In wenigen Ausnahmefällen kann eine Pauschalgenehmigung des örtlichen Partners gegen eine Gebühr genutzt werden.

Ob dies in Ihrem Ort möglich ist, sehen Sie in den entsprechenden lokal-Seiten.


Eine Beeinträchtigung anderer Verkehrsteilnehmer ist bei der Wahl des Stellplatzes auszuschließen.

Verkehrsschilder dürfen nicht verdeckt werden, ebenso müssen Kanaldeckel/Gullis frei bleiben, wie auch ein gewisser Abstand zum Bordstein.


Bei Containern über 20cbm ist in jedem Fall eine individuelle Stellgenehmigung zu beantragen, da diese Behälter mit ca 2,50m deutlich breiter sind.

Ihr direkter Draht zum Container

Bernd Klein
mobil:     01 76 - 47 11 17 19


Telefon:  02 21 - 46 75 03 65

oder per e-mail:

info@container-rhein-main.de