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Aufstellgenehmigung

Bestellen Sie rechtzeitig Ihren Container. In der Regel reicht ein Vorlauf von
2 Werktagen.
Bei Gestellung auf öffentlichen Flächen (Strasse, Bürgersteig, Parkbucht, etc.)

ist idR. vor der
Aufstellung
eine
Aufstell-
genehmigung

zu beantragen
!

Konditionen:

Die angegebenen Konditionen verstehen sich inklusiv MwSt.


Die Konditionen beinhalten Fracht, Entsorgung und eine Containerstandzeit von 1 Woche. Für jede weitere angefangene Woche wird eine Miete berechnet.

Ihr direkter Draht zum Container

Sie haben Fragen ? Klicken Sie hier oder rufen Sie uns an !

Bernd Klein


Mobil:      01 76 - 47 11 17 19
Telefon:  02 21 - 46 75 03 65


oder per e-mail:

info@container-rhein-main.de

Informationen zur Befüllung

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Bauschutt (sauber)

Die Kantenlänge bei Bauschutt darf max. 50 cm betragen, sonst werden Aufschläge berechnet.



Bedingt durch das hohe Gewicht, werden für Bauschutt keine 10cbm Behälter eingesetzt!



Bauschutt fällt bei Neubau,

Umbau, Abbruch und Altbausanierung an.


Container die nicht ausschliesslich mit den rechts aufgeführten mineralischen Bestandteilen beschickt werden, müssen als Baumischabfall (teurer) abgerechnet werden.

Eine Trennung lohnt fast immer!

Aufgrund der seit 01.08.2017 in Kraft getretenen Gewerbeabfall-verordnung müssen Bauabfälle vor Ort getrennt erfasst werden! Ausnahmen:
- fehlendem Platz
- wirtschaftlich nicht zumutbar
Dies alles ist zu dokumentieren und zu begründen!


Bei Privatkunden entfällt dies
bis 10cbm Volumen.

In den Auflistungen sind Beispiele genannt, die keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.


Bauschuttabfälle sind:


! Gültigkeit der Paketpreise bis zu einem Verhältnis Volumen:Gewicht von 1:1
(5 cbm=5 to, 7 cbm=7 to).
Jede weitere Tonne wird anteilig mit dem Tonnagepreis der Zone abgerechnet !


keine Bauschuttabfälle sind z.B.:


sonstige Abfälle