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Aufstellgenehmigung

Bestellen Sie rechtzeitig Ihren Container. In der Regel reicht ein Vorlauf von
2 Werktagen.
Bei Gestellung auf öffentlichen Flächen (Strasse, Bürgersteig, Parkbucht, etc.)

ist idR. vor der
Aufstellung
eine
Aufstell-
genehmigung

zu beantragen
!

Konditionen:

Die angegebenen Konditionen verstehen sich inklusiv MwSt.


Die Konditionen beinhalten Fracht, Entsorgung und eine Containerstandzeit von 1 Woche. Für jede weitere angefangene Woche wird eine Miete berechnet.

Ihr direkter Draht zum Container

Sie haben Fragen ? Klicken Sie hier oder rufen Sie uns an !

Bernd Klein


Mobil:      01 76 - 47 11 17 19
Telefon:  02 21 - 46 75 03 65


oder per e-mail:

info@container-rhein-main.de

Baumischabfälle

Informationen zur Befüllung

Baumischabfall fällt bei Neubau, Umbau und Altbausanierung an.


Bei einem höheren Anteil Schutt und Steine sollte Sie über eine Trennung von Bauschutt nachdenken.
Auch wenn 2 Container nötig sind, lohnt sich die Trennung bereits ab
ca 1 cbm sauberen Bauschutt!
.
Eine Trennung lohnt fast immer!

Paketpreise Baumischabfall gelten bis zu folgenden Containergewichten:

  5 cbm = 1,5to

  7 cbm = 2,1to

10 cbm = 3,0to

Jede weitere Tonne wird anteilig mit dem Tonnagepreis der Region berechnet.

 



In den Auflistungen sind Beispiele genannt, die keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.

Aufgrund der seit 01.08.2017 in Kraft getretenen Gewerbeabfall-verordnung müssen Bauabfälle vor Ort getrennt erfasst werden! Ausnahmen:
- fehlendem Platz
- wirtschaftlich nicht zumutbar
Dies ist zu dokumentieren und zu begründen!


Bei Privatkunden entfällt dies
bis 10cbm Volumen.

Baumischabfälle sind:



! Gültigkeit des Paketpreises bis zu einem Schüttgewicht von 0,3 to/cbm (7 cbm=2,1 to). Jede weitere Tonne wird anteilig mit dem Tonnagepreis der Zone abgerechnet !

keine Baumischabfälle sind: