Aufstellgenehmigung

Bestellen Sie rechtzeitig Ihren Container. In der Regel reicht ein Vorlauf von
2 Werktagen.
Bei Gestellung auf öffentlichen Flächen (Strasse, Bürgersteig, Parkbucht, etc.)

ist idR. vor der
Aufstellung
eine Aufstell-
genehmigung

zu beantragen
!

Konditionen:

Ihr direkter Draht zum Container

Bernd Klein
Telefon:     02 21 - 46 75 03 65


Thomas Arendt:
Telefon:     0 22 04 - 6 52 10

Sie haben Fragen ? Klicken Sie hier oder rufen Sie uns an !

Die neben stehenden Konditionen verstehen sich inklusiv 19% MwSt.


Komplett-/Paketpreise beinhalten Fracht + Entsorgung (s.jeweilige Info „Was/Wieviel darf rein“)! Eine Containerstandzeit von 1 Woche ist immer enthalten! Für jede weitere angefangene Woche wird eine Miete (15,00€=12,61€ netto) berechnet.

©  2015 container-lokal by a & k  Entsorgungsberatung GmbH

   www.container-lokal.de

Container zur Entsorgung von Abfall mit Berechnung nach
Gewicht+Fracht in LU, Kreise Bergstraße + Rhein-Pfalz


Stand 27. Oktober 2016


Behälter-system


Frachtpreis pro Stk in €uro


INFO Behälter


inkl.MwSt


(netto)


5, 7,10 cbm Absetzmulde


99,00 €


83,19 €


auch Deckelbehälter soweit vorrätig

bis 36 cbm Abrollcontainer


130,00 €


109,24 €


Maße ca: (LxBxH im cm) 650 x 250 x bis 250

Stellgenehmigung


Durch den Antragsteller frühzeitig zu beantragen !


Abfallart


Behälter


Abfallinformation

Preise in €uro je Tonne



Bitte ansehen!


inkl.MwSt


(netto)


Baumischabfall



alle


Was darf rein?

275,00 €


231,09 €

Bauschutt


alle


Was darf rein?

32,00 €


26,89 €

Holz
  Bau- und
  Abbruchholz


alle


Was darf rein?

85,00 €


71,42 €

Gipsabfall /

  gipshaltige   Baustoffe


alle


Was darf rein?

120,00 €


100,84 €

Sperrmüll


alle


Was darf rein?

275,00 €


231,09 €

gemischter   Abfall zur   Verwertung


alle


Was darf rein?

275,00 €


231,09 €

Erdaushub


alle


Was darf rein?

42,00 €


35,29 €

Erde + Steine


alle


Was darf rein?

42,00 €


35,29 €

Gartenabfall/Grünschnitt: Abrechnung nach befülltem Volumen (cbm)


cbm



Gartenabfall /

  Grünschnitt


alle


Was darf rein?

30,00 €


25,21 €

weitere Abfallarten auf Anfrage





Zahlungsbedingungen: Vorkasse / Anzahlung





Abrechnung mit Komplett-/ Paketpreisen bitte über diesen link

AzV (Abfall zur Verwertung)  sind:


  • Kleinmöbel
  • Holz (nicht imprägniert)
  • Verpackungsmaterial
  • Zeitungen, Bücher
  • Videokassetten, DVD, CD`s
  • Blumenkästen
  • Textilien
  • Kunststoffteile
  • Metalle

usw.

keine AzV Abfälle sind z.B.:


  • flüssige Stoffe
  • Farbe und Lackbehälter
  • Sonderabfall
  • Material aus Brandschäden
  • Dachpappe
  • Asbestabfall (Eternit)
  • Dämmmaterial (Glaswolle)
  • Autoreifen
  • Ölradiatoren
  • Speiseabfälle
  • Krankenhausabfälle
  • Grünschnitt
  • Türen + Fenster
  • Bauschutt etc.

Kurz-Info`s zum Abfall
Alle Info`s
bitte „Was /Wieviel darf rein“ anklicken

Bauschuttabfälle sind:

  • Mauerwerk, Ziegelsteine (ohne Tapetenreste)
  • reiner Betonabbruch (Aufschläge bei Moniereisen + Überschreitung Kantenlänge)
  • Fliesen, Kacheln
  • Dachziegel
  • kleinere Anteile Mörtel und Putzreste
  • Gehwegplatten
  • Sand, Kies
  • Kantenlänge < 50cm!

Kurz-Info`s zum Abfall
Alle Info`s
bitte „Was /Wieviel darf rein“ anklicken

keine Bauschuttabfälle sind zum Beispiel:


  • alle flüssigen Abfälle
  • Bodenaushub (Erde)
  • Gas- und Porenbeton, Ytong
  • Bims, Heraklith; Hohlblocksteine
  • reine Putzreste oder Lehmputze
  • Metalle + Holz
  • Gips- und Gipsplatten
  • Isolier + Dämmstoffe (Styropor, Mineralwolle= KMF ist als Sondermüll eingestuft !)
  • Glas, Glasbausteine
  • Kunststoffe
  • Dachpappe, Bitumen, Asphalt
  • sonstige Fremdstoffe

als Holzabfall gelten:


  • unbehandelte Hölzer
  • Schalhölzer
  • Parkett, Laminat
  • Wandpaneele
  • Span-, Sperrholz-, MdFplatten
  • Möbelteile (ohne Beschläge, Glas)
    auch Melaninharz beschichtet
  • Palettenholz

  • lackiertes Holz auf Anfrage

keine Holzababfälle sind:


  • gewachsenes oder „vergammeltes“ Holz (Äste, Stämme)
  • Grünschnitt
  • behandelte Hölzer (Außentüren,-fenster, Jägerzaun, imprägnertes Holz vom Dachstuhl, Eisenbahn-schwellen etc
    (Einstufung als Sondermüll !)
  • Holz aus Brandschäden
  • Metalle
  • Glas, Spiegel
  • Bauschutt etc
  • sonstige Fremdstoffe

Kurz-Info`s zum Abfall
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bitte „Was /Wieviel darf rein“ anklicken

Sperrmüllabfälle sind zum Beispiel:

  • Altmöbel / Holz (unbehandelt)
  • Altinventar
  • Teppiche
  • Gerümpel / Hausrat
  • Matratzen
  • Fahrräder
  • Metalle
  • Kunststoffteile

keine Sperrmüllabfälle sind zum Beispiel:


  • Sonderabfall, z.B. Altlacke und Altfarben, Batterien
  • Altreifen
  • Material aus Brandschäden
  • Gartenabfall
  • Wertstoffe, wie Papier oder
    Folien (sollten getrennt erfasst werden)
  • verpackte Kleinteile
  • Elektrogeräte
  • Glas
  • Bauschutt
  • Speiseabfälle, Einmachgläser
  • imprägniertes Holz, Fenster
    (Einstufung als Sonderabfall !)

Kurz-Info`s zum Abfall
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bitte „Was /Wieviel darf rein“ anklicken

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Bodenaushub ist:


  • Mutterboden (ohne Grasnarbe)
  • Erde (ohne Steine)
  • Sand-/ Erdegemisch
  • Lehm (ohne Steine)


  • immer häufiger werden von den Verwertungsanlagen Boden-analysen gefordert !

kein Bodenaushub ist:


  • alle anderen Abfallsorten
  • belasteter Boden
  • keine Organik wie Bewuchs, Grasnarbe / Wurzeln, Wurzelschicht (nur auf Anfrage)
  • Mauerwerk / Bauschutt

    Erde mit Steinen =
  • Erde +Steine (Gültigkeit Gewicht wie unter Erde s.oben)

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Baumischabfälle sind:


  • mineralische Abfälle (insbesondere Ytong, Rigips, Bims, Hohlblocksteine etc)
  • Metalle, z.B. Heizkörper
  • Holz oder Türen nur aus dem Innenbereich
    und ohne Holzschutzimprägnierung
  • geringe Mengen Styropor
  • Glasreste, Glasbausteine
  • Kunststoffe
  • Kabel und Rohre
  • Verpackungen



keine Baumischabfälle sind:


  • flüssige Stoffe
  • Dachpappe (Einstufung als Sonderabfall)
  • Sonderabfall
  • Fenster, Türen oder Holz aus dem Aussenbereich
    (Einstufung als Sonderabfall !)
  • Material aus Brandschäden
  • Farbe und Lackbehälter
  • Asbestabfall (Eternit)
  • Isolier + Dämmstoffe ( Mineralwolle, KMF, Styropor)
  • Autoreifen
  • Hausmüll
  • Ölradiatoren



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Gartenabfälle (kompostierbar) sind:


  • Grünschnitt
  • Strauchschnitt
  • Laub, Unkraut
  • kleinere Äste (bis 15cm Stärke)
  • Rasenschnitt
  • Baumschnitt (bis 15cm Stärke)
  • Stroh
  • *bei Verdichtung erfolgt die
     Berechnung nur nach Gewic
    ht

keine Gartenabfälle sind:


  • Wurzeln
  • grösseres Stammholz
  • in Säcke verpackter Grünschnitt
  • Erde + Steine
  • Bauholz, lackiertes Holz
  • Speiseabfälle
  • Grasnarbe (Rasen mit Erd-/Wurzelschicht)
    nur auf Anfrage
  • Lebensmittel
  • alle sonstigen Abfälle


  • *kein verdichteter Gartenabfall !

als Gipsabfall gelten:


  • Gips- und Gipskartonplatten (Rigips)
  • Gasbeton (Ytong)

keine Gipsababfälle sind:


  • Bauschutt /Beton
  • Putzreste
  • Bims
  • Holz
  • Metalle
  • Ständerwände
  • Mineralwolle
  • sonstige Fremdstoffe

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