Aufstellgenehmigung

Bestellen Sie rechtzeitig Ihren Container. In der Regel reicht ein Vorlauf von
2 Werktagen.
Bei Gestellung auf öffentlichen Flächen (Strasse, Bürgersteig, Parkbucht, etc.)

ist idR. vor der
Aufstellung
eine Aufstell-
genehmigung

zu beantragen
!

Konditionen:

Ihr direkter Draht zum Container

Bernd Klein


Mobil:         01 76 - 47 11 17 19


Telefon:      02 21 - 46 75 03 65



Sie haben Fragen ? Klicken Sie hier oder rufen Sie uns an !

Die neben stehenden Konditionen verstehen sich inklusiv MwSt.


Die Fest-/Paketpreise beinhalten Fracht+ Entsorgung (s.jeweilige Info „Was/Wieviel darf rein“)! Eine Containerstandzeit von 1 Woche ist immer enthalten! Für jede weitere angefangene Woche wird eine Miete (15,00€=12,61€ netto) berechnet.

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Container für Abfall, Entsorgung zu Fest-und Paketpreise in
Hannover, Hildesheim + Kreisen (teilweise)
Neustadt, Edemissen, Schellerte, Peine, Uetze zzgl 20,00€

Abfallart


Behälter-
größe


Abfallinformation


Preise in €uro



Bitte ansehen!


inkl.MwSt


(netto)


Baumischabfall



5 cbm


Was / Wieviel
darf rein?


465,00 €


390,75 €


7 cbm


615,00 €


516,80 €


10 cbm


840,00 €


705,88 €

Bauschutt


5 cbm


Was / Wieviel
darf rein?


295,00 €


247,89 €


7 cbm


360,00 €


302,52 €

Holz
  Bau- und
  Abbruchholz


5 cbm


Was / Wieviel
darf rein?


240,00 €


201,68 €


7 cbm


290,00 €


243,69 €


10 cbm


365,00 €


306,72 €

Gipsabfall /

  gipshaltige   Baustoffe


5 cbm


Was / Wieviel
darf rein?


345,00 €


289,91 €


7 cbm


460,00 €


386,55 €


10 cbm


605,00 €


508,40 €

Ytong sauber


5 cbm


Was / Wieviel
darf rein?


310,00 €


260,50 €


7 cbm


399,00 €


335,29 €


10 cbm


520,00 €


436,97 €

Sperrmüll
      =

gemischter
  Abfall zur   Verwertung


5 cbm


Was / Wieviel
darf rein?


369,00 €


310,08 €


7 cbm


475,00 €


399,16 €


10 cbm


625,00 €


525,21 €


5 cbm


Was / Wieviel
darf rein?


369,00 €


310,08 €


7 cbm


475,00 €


399,16 €


10 cbm


5625,00 €


4726,89 €

Gartenabfall /

  Grünschnitt


5 cbm


Was / Wieviel
darf rein?


199,00 €


167,22 €


7 cbm


232,00 €


194,95 €


10 cbm


285,00 €


239,49 €

Erdaushub


5 cbm


Was / Wieviel
darf rein?


299,00 €


251,26 €


7 cbm


365,00 €


306,72 €

Erde + Steine


5 cbm


Was / Wieviel
darf rein?


305,00 €


256,30 €


7 cbm


375,00 €


315,12 €

weitere Abfallarten auf Anfrage





Zahlungsbedingungen: Vorkasse / Anzahlung

Preise inkl. Transport !

Stellgeneh-
migung

Stadt Hannover

Bei Aufstellung auf öffentlichenn Flächen

Region Hannover: bitte selbst bei Kommune beantragen !

15,00 €


12,60 €

Behälter bis
36/40 cbm


auf Anfrage
Maße ca: (LxBxH im cm) 650 x 250 x bis 250
6/8/ggf.10 cbm auch für Bauschutt oder Erde
Großbehälter nur für leichte Abfallarten


Abrechnung nach Fracht und Gewicht bitte über diesen link



Stand 19.September 2023

Kurz-Info`s zum Abfall
Alle Info`s
bitte „Was /Wieviel darf rein“ anklicken


Baumischabfälle sind:


  • mineralische Abfälle (insbesondere Ytong, Rigips, Bims, Hohlblocksteine etc)
  • Metalle, z.B. Heizkörper
  • Holz oder Türen nur aus dem Innenbereich
    und ohne Holzschutzimprägnierung
  • geringe Mengen Styropor
  • Glasreste, Glasbausteine
  • Kunststoffe
  • Kabel und Rohre
  • Verpackungen


! Gültigkeit des Komplettpreises bis zu einem Schüttgewicht von 0,3 to (z.B. 7 cbm=2,1 to). Jede weitere Tonne wird anteilig mit dem Tonnagepreis der Zone abgerechnet !


keine Baumischabfälle sind:


  • flüssige Stoffe
  • Dachpappe (Einstufung als Sonderabfall)
  • Sonderabfall
  • Fenster, Türen oder Holz aus dem Aussenbereich
    (Einstufung als Sonderabfall !)
  • Material aus Brandschäden
  • Farbe und Lackbehälter
  • Asbestabfall (Eternit)
  • Isolier + Dämmstoffe ( Mineralwolle, KMF, Styropor)
  • Autoreifen
  • Hausmüll
  • Ölradiatoren



Kurz-Info`s zum Abfall
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bitte „Was /Wieviel darf rein“ anklicken

Bodenaushub ist:


  • Mutterboden (ohne Grasnarbe)
  • Erde (ohne Steine)
  • Sand-/ Erdegemisch
  • Lehm (ohne Steine)


  • immer häufiger werden von den Verwertungsanlagen Boden-analysen gefordert !

! Gültigkeit der Pauschalpreise bis zu einem Verhältnis Volumen:Gewicht von 1:1,2 (5 cbm=6 to, 7 cbm=8,4 to).
Jede weitere Tonne wird anteilig mit dem Tonnagepreis der Zone abgerechnet
!

kein Bodenaushub ist:


  • alle anderen Abfallsorten
  • belasteter Boden
  • keine Organik wie Bewuchs, Grasnarbe / Wurzeln, Wurzelschicht (nur auf Anfrage)
  • Mauerwerk / Bauschutt

    Erde mit Steinen =
  • Erde +Steine (Gültigkeit Gewicht wie unter Erde s.oben)

als Gipsabfall gelten:


  • Gips- und Gipskartonplatten (Rigips)
  • Gasbeton (Ytong)

! Gültigkeit des Pauschalpreises bis zu einem Kubikmetergewicht von 0,5 to (z.B. 7 cbm=3,5 to), Jede weitere Tonne wird anteilig mit dem Tonnagepreis der Zone abgerechnet !


keine Gipsababfälle sind:


  • Bauschutt /Beton
  • Putzreste
  • Bims
  • Holz
  • Metalle
  • Ständerwände
  • Mineralwolle
  • sonstige Fremdstoffe

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Bauschuttabfälle sind:

  • Mauerwerk, Ziegelsteine (ohne Tapetenreste)
  • reiner Betonabbruch (Aufschläge bei Moniereisen + Überschreitung Kantenlänge)
  • Fliesen, Kacheln
  • Dachziegel
  • kleinere Anteile Mörtel und Putzreste
  • Gehwegplatten
  • Sand, Kies
  • Kantenlänge < 50cm!

! Gültigkeit der Pauschalpreise bis zu einem Verhältnis Volumen:Gewicht von 1:1
(5 cbm=5 to, 7 cbm=7 to).
Jede weitere Tonne wird anteilig mit dem Tonnagepreis der Zone abgerechnet
!

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keine Bauschuttabfälle sind zum Beispiel:


  • alle flüssigen Abfälle
  • Bodenaushub (Erde)
  • Gas- und Porenbeton, Ytong
  • Bims, Heraklith; Hohlblocksteine
  • reine Putzreste oder Lehmputze
  • Metalle + Holz
  • Gips- und Gipsplatten
  • Isolier + Dämmstoffe (Styropor, Mineralwolle= KMF ist als Sondermüll eingestuft !)
  • Glas, Glasbausteine
  • Kunststoffe
  • Dachpappe, Bitumen, Asphalt
  • sonstige Fremdstoffe

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Gartenabfälle (kompostierbar) sind:


  • Grünschnitt
  • Strauchschnitt
  • Laub, Unkraut
  • kleinere Äste (bis 15cm Stärke)
  • Rasenschnitt
  • Baumschnitt (bis 15cm Stärke)
  • Stroh
  • *bei Verdichtung erfolgt die
     Berechnung nur nach Gewic
    ht

keine Gartenabfälle sind:


  • Wurzeln
  • grösseres Stammholz
  • in Säcke verpackter Grünschnitt
  • Erde + Steine
  • Bauholz, lackiertes Holz
  • Speiseabfälle
  • Grasnarbe (Rasen mit Erd-/Wurzelschicht)
    nur auf Anfrage
  • Lebensmittel
  • alle sonstigen Abfälle


  • *kein verdichteter Gartenabfall !

als Holzabfall gelten:


  • unbehandelte Hölzer
  • Schalhölzer
  • Parkett, Laminat
  • Wandpaneele
  • Span-, Sperrholz-, MdFplatten
  • Möbelteile (ohne Beschläge, Glas)
    auch Melaninharz beschichtet
  • Palettenholz

  • lackiertes Holz auf Anfrage

keine Holzababfälle sind:


  • gewachsenes oder „vergammeltes“ Holz (Äste, Stämme)
  • Grünschnitt
  • behandelte Hölzer (Außentüren,-fenster, Jägerzaun, imprägnertes Holz vom Dachstuhl, Eisenbahn-schwellen etc
    (Einstufung als Sondermüll !)
  • Holz aus Brandschäden
  • Metalle
  • Glas, Spiegel
  • Bauschutt etc
  • sonstige Fremdstoffe

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AzV (Abfall zur Verwertung)  sind:


  • Kleinmöbel
  • Holz (nicht imprägniert)
  • Verpackungsmaterial
  • Zeitungen, Bücher
  • Videokassetten, DVD, CD`s
  • Blumenkästen
  • Textilien
  • Kunststoffteile
  • Metalle

usw.

keine AzV Abfälle sind z.B.:


  • flüssige Stoffe
  • Farbe und Lackbehälter
  • Sonderabfall
  • Material aus Brandschäden
  • Dachpappe
  • Asbestabfall (Eternit)
  • Dämmmaterial (Glaswolle)
  • Autoreifen
  • Ölradiatoren
  • Speiseabfälle
  • Krankenhausabfälle
  • Grünschnitt
  • Türen + Fenster
  • Bauschutt etc.

Kurz-Info`s zum Abfall
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Sperrmüllabfälle sind zum Beispiel:

  • Altmöbel / Holz (unbehandelt)
  • Altinventar
  • Teppiche
  • Gerümpel / Hausrat
  • Matratzen
  • Fahrräder
  • Metalle
  • Kunststoffteile

keine Sperrmüllabfälle sind zum Beispiel:


  • Sonderabfall, z.B. Altlacke und Altfarben, Batterien
  • Altreifen
  • Material aus Brandschäden
  • Gartenabfall
  • Wertstoffe, wie Papier oder
    Folien (sollten getrennt erfasst werden)
  • verpackte Kleinteile
  • Elektrogeräte
  • Glas
  • Bauschutt
  • Speiseabfälle, Einmachgläser
  • imprägniertes Holz, Fenster
    (Einstufung als Sonderabfall !)

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Treibstoffzuschlag !


wöchentlicher Preis lt STATISTA (215 vom  8.3.22) - Basispreis (159,0 Januar 22) x 38% TKA (Anteil Treibstoff-kosten am Transport)

zB 2,15€/L am 8.3.22

215,0 - 159 x 38% =13,38%

      159

Treibstoffzuschlag !


wöchentlicher Preis lt STATISTA (215,0 vom 8.3.22) - Basispreis (159,0 Januar 22) x 38% TKA (Anteil Treibstoffkosten am Transport)

zB 215,0 - 159,0 x 38% =13,38%

         159,0



Preise nur auf Anfrage




Bitte berücksichtigen Sie die erforderliche Rangierfläche insbesondere bei Aufstellung und Abholung von ca 9-10m (vor der Stellfläche des Containers bzw Einfahrt) und wenigstens 3m Durchfahrts- und Arbeitsbreite sowie ausreichender Höhe!





Wir benötigen eine Vorlaufzeit von
(1-) 2 Tagen nach Absprache.